Verwendung von Passbildern

Nutzungsrechte, Verwendung und Urheberrecht

Die wichtigsten Informationen zur Verwendung von E-Passfoto, biometrischen Passbildern und klassischen Passbild-Dateien sowie zum Urheberrecht.

Klare Abgrenzung

Das Nutzungsrecht richtet sich nach der gebuchten Leistung

Ein Passbild dient in erster Linie der Identifikation. Das E-Passfoto, klassische Ausdrucke und eine biometrische Datei unterscheiden sich deshalb nicht nur technisch, sondern auch in ihrer vorgesehenen Verwendung.

Digitales Behördenverfahren

E-Passfoto

Ausdrucke zur Identifikation

Klassische biometrische Passbilder

Klassische biometrische Passbilder dürfen für amtliche, private und vergleichbare Identitätsdokumente verwendet werden.

Führerschein Visum Gesundheitskarte Dienstausweis Schüler- oder Studentenausweis Firmen- oder Mitgliedsausweis Zutrittskarte Ähnliche Identitätsdokumente
Keine Bewerbungsbilder

Eine Nutzung für Bewerbungen, Lebenslauf, LinkedIn, XING oder Businessprofile ist nicht vorgesehen.

Digitale Übergabe

Biometrisches Passbild als Datei

Datei zum Download

Für geeignete digitale Dokumentenzwecke

19 Euro

Ein biometrisches Passbild kann je nach Verwendungszweck auch als Datei zum Download erworben werden. Die Datei ist für geeignete digitale Verwendungen im Zusammenhang mit Dokumenten, Online-Anträgen oder Uploads nach Vorgabe bestimmt.

Kein deutsches E-Passfoto

Die Datei zum Download ist keine direkte Behördenübermittlung für Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.

Separates fotografisches Angebot

Bewerbungsfotos

Biometrische Passbilder sind nicht für Bewerbungen geeignet.

Ein biometrisches Passbild ist auf amtliche Vorgaben und Identifikation ausgelegt. Für Bewerbungen, Lebenslauf, LinkedIn, XING oder Businessprofile wird ein separates Bewerbungsfoto benötigt.

Aktuelle Informationen zu Angeboten, Preisen sowie privaten und beruflich-öffentlichen Nutzungsrechten finden Sie auf der eigenständigen Website für Bewerbungsfotos.

www.mein-bewerbungsbild.de

Weitere Bedingungen

Bearbeitung, Veröffentlichung und Originaldaten

Besondere Nutzungswünsche sollten vor der Aufnahme beziehungsweise vor dem Kauf abgestimmt werden.

Bildbearbeitung

Keine eigenständige Veränderung

Bilder dürfen ohne vorherige Rücksprache nicht bearbeitet, verändert oder verfremdet werden. Das gilt besonders bei amtlichen oder dokumentenbezogenen Bildern, weil Änderungen die Verwendbarkeit beeinträchtigen können.

Öffentliche Nutzung

Veröffentlichung und Gewerbe

Passbilder sind grundsätzlich nicht für Veröffentlichung, Werbung, Social Media, Unternehmenswebseiten oder gewerbliche Nutzung vorgesehen.

Für eine Veröffentlichung oder gewerbliche Verwendung ist vorab eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

Originaldaten

Keine Herausgabe von RAW-Daten

RAW-Daten werden grundsätzlich nicht freigegeben. Übergeben werden ausschließlich die im jeweiligen Angebot beschriebenen fertigen Bilder beziehungsweise Dateien.

Häufige Fragen

Nutzungsrechte verständlich erklärt

Die wichtigsten Antworten zur Verwendung, Bearbeitung und Weitergabe Ihrer Bilder.

Wofür dürfen biometrische Passbilder verwendet werden?

Biometrische Passbilder dürfen für amtliche, private und vergleichbare Identitätsdokumente verwendet werden, zum Beispiel für Führerschein, Visum, Gesundheitskarte, Schülerausweis, Dienstausweis oder ähnliche Dokumente zur Identifikation.

Dürfen biometrische Passbilder für Bewerbungen verwendet werden?

Nein. Biometrische Passbilder sind keine Bewerbungsbilder und sind nicht für Bewerbungen, Lebenslauf, LinkedIn, XING oder Businessprofile vorgesehen.

Ist die Datei zum Download ein E-Passfoto?

Nein. Die Datei zum Download ist ein biometrisches Passbild als Datei. Sie ist kein deutsches E-Passfoto und keine direkte Behördenübermittlung für Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.

Dürfen Passbilder selbst bearbeitet werden?

Bilder dürfen ohne vorherige Rücksprache nicht bearbeitet, verändert oder verfremdet werden.

Werden RAW-Daten herausgegeben?

RAW-Daten werden grundsätzlich nicht freigegeben.

Wem gehört das Urheberrecht an den Bildern?

Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt grundsätzlich beim Fotografen. Mit dem Kauf erhalten Kundinnen und Kunden ein Nutzungsrecht im jeweils beschriebenen Umfang.

Wo finde ich Nutzungsrechte für Bewerbungsfotos?

Aktuelle Informationen zu Bewerbungsfotos, beruflicher Nutzung, LinkedIn, Businessprofil und gewerblichen Nutzungsrechten finden Sie auf www.mein-bewerbungsbild.de.

Besondere Nutzung geplant?

Nutzungswünsche bitte vorab ansprechen

Telefon / WhatsApp: 0157 30780566