Das E-Passfoto ist für die digitale Bereitstellung im vorgesehenen Verfahren bestimmt.
Es wird insbesondere für folgende Dokumente verwendet:
- Personalausweis
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
Das E-Passfoto ist kein frei nutzbares Porträtbild und nicht für Bewerbung, Veröffentlichung, Social Media oder gewerbliche Zwecke vorgesehen.